Nein, heute ist tatsächlich der 1. Mai und nicht der 1. April, LEIDER! Das was uns Fotografen ab dem 25.Mai 2018 erwartet ist kein Scherz, so sehr ich es mir auch wünschen würde. Ab diesem Datum gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, endgültig, Übergangsreglungen enden und Fotografen die digital Menschen ablichten wandeln sich quasi um 0.00 Uhr zu Datensammlern. Analog arbeitende Fotografen bleiben übrigens Fotografen und werden keine Datenkrake. Nun an sich wäre das ja nicht so dramatisch, ob Fotograf oder Datensammler, was schert es mich als Amateur wie man mich tituliert, egal. Aber, die Auswirkungen für alle Fotografen die nicht für die Presse, TV- und Rundfunkanstalten arbeiten sind gravierend.
Ein Beispiel für den Irrsinn dieser Verordnung und deren Umsetzung in Deutschland gefällig? Das Fotofestival in Zingst steht an und ich hatte vor darüber zu berichten, hier auf meinem Blog. Geht das? Ja! Geht das auch mit Fotos? Nein! Es sei denn ich nehme nur Bilder OHNE Menschen auf oder ich frage jede abgebildete Person auf dem Bild, ob erkennbar oder nicht, VOR! der Aufnahme, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Das Titelbild dieses Beitrags aus 2017 wäre also 2018 illegal! Es sind schließlich Menschen darauf abgebildet.
Wobei, das Gesetz verbietet schon die Speicherung von personenbezogenen Fotos, sorry, ich meine natürlich Daten. Konkret, zum Verständnis: Wird ein Foto gemacht mit Personen darauf von denen nicht VORHER die Erlaubnis eingeholt wird, verstoßt Ihr gegen das Gesetz. Egal ob das Bild veröffentlicht wird oder nicht. Hier sind zwei Links zu dem Thema, einmal von FREELENS und einmal von einer Rechtsanwaltskanzlei. An dieser Stelle ein „Dankeschön“ an die beiden Informationsquellen, ohne diese hätte ich die Gesetzeslage den Gebrüdern Grimm zugeordnet.
Apropos Gesetzgeber. Während Schweden die ganze Sache entschärft hat, tut der deutsche Gesetzgeber nichts! Nicht weil er das Problem nicht erkannt hat, nein, weil er die Klärung den Gerichten überlassen will (klar, unsere Richter haben auch sonst nichts zu tun). Kurz gesagt, der deutsche Gesetzgeber macht seinen Job nicht. Übrigens der Arbeitgeber der Regierung sind wir und wenn wenn ich meinen Job nicht mache, werde ich von meinem Arbeitgeber zumindest zum Gespräch gebeten. Wer nun seine Angestellte, also Kanzlerin, Justizministerin oder so, auch zum Gespräch bitten will, wird das so leicht nicht hin bekommen, aber es gibt eine Petition auf openPetition, die Ihr unterstützen könnt. Den Link findet Ihr hier. Bitte helft mit und teilt die Info.
Darüber hinaus solltet Ihr Euren Bundestagsabgeordneten anschreiben und Ihn mal fragen ob er seinen Job machen will. Seitens der EU ist es in diesem Fall ausdrücklich vorgesehen, dass der nationale Gesetzgeber Öffnungsklauseln nutzen kann. Die Ausrede es ist EU-Recht zieht hier nicht. Es ist ein Skandal, dass hier bewusst auf „Nichtstun“ gesetzt wird und wir alle jahrelang in Rechtsunsicherheit schweben werden, sobald wir einen Menschen ohne Erlaubnis auf die Speicherkarte bannen.
Es gibt natürlich einen Plan B, fotografiert analog, rein analog, dann umgeht Ihr diese Gesetzeslage. Aber ehrlich gesagt bin ich froh und glücklich mit der digitalen Fotografie und möchte mir das auch nicht von untätigen Politikern nehmen lassen. Also, wir sollten etwas tun! Ich werde die Tage mein Schreiben an meinen Abgeordneten hier veröffentlichen, wer mag kann sich das ja dann kopieren und nach seinem Gusto ändern und an seinen Abgeordneten schicken.
Da ich ja auch drei kleinere Blogs betreibe, hab ich mich in der vergangenen Woche auch etwas mit dem Thema auseinandergesetzt. Spaß macht das alles nicht mehr, zumal es ja für die „Etablierten“ also Fernsehn und bestehende Presse ja diese Ausnahmen gibt.
Das unsere doch ach so fleißige Regierung da tätig wird, wünscht man sich nicht wirklich, denn die werden die Gesetze ja sicherlich zum Wohle der „Etablierten“ umsetzen, war so bei der Drohnenverordnung und vor mehr als 10 Jahren die Verordnung, die alle freien und kleinen Internetradios von einem Tag auf den Anderen den Gar aus gemacht hat. Und bei dem Schnarchlappen von Abgeordneten hier in GE, wird wahrscheinlich noch nicht einmal eine Rückantwort kommen. Und ob die Onlinepetition etwas nützt?
Hinsichtlich der analogen Abbildung von Personen, ist das letzt Wort ja auch noch nicht gesprochen, zumindest dann nicht, wenn die Bilder gescannt werden und somit wieder in Daten umgewandelt werden. Als Gegenargument kann ich ja auch bei Fotos ohne Exif-Dateien anmerken, dass ja keine Daten mehr diesen Fotos anhängig sind. Es bleibt also kompliziert. Nur etwas unwohl wird mir bei dem Gedanken, das schon eine Armada von Abmahnanwälten in den Startlöchern steht und sich auf dem Weg zum Millionär wähnt. Also bleibt als letzte Möglichkeit dann doch das Blog abzuschalten, denn alles Andere wird keinen Spaß machen, aber ob dann Fotografie für mich noch Sinn macht, wage ich zu bezweifeln.
Dabei gefiel mir meine letzte Video vom Bauernmarkt in GE ja ganz gut, was ich komplett mit dem 35er Meike gedreht hatte.
http://pott.aquii.de/2018/04/11/bauernmarkt-in-der-gelsenkirchner-city/
Das Problem ist die Rechtsunsicherheit und der Job der Politiker ist dafür zu sorgen, dass diese soweit wie möglich minimiert wird. Dass hier der Abmahn-Mafia bewusst wieder das Feld überlassen wird, ist für mich unfaßbar und zeigt, wie weit die Politik vom Bürger entfernt ist. Für mich bekommt der Begriff „unterlassene Hilfeleistung“ gerade ganz neue Anwendungsfelder. Ich bin wirklich enttäuscht von der Politik. Schade.
Die Aufregung über die DSGVO bzw. die Untätigkeit des deutschen Gesetzgebers in Bezug auf eine Umsetzung der Öffnungsklausel des Artikels 85 ist völlig berechtigt. Hierdurch wird das KUG als unmittelbar anwendbares Recht ausgehebelt. Danke für das Teilen der Petition.
Als Fotograf mit dem Schwerpunkt Konzertfotografie und als hauptberuflicher betrieblicher Datenschutzbeauftragter verfolgt mich die DSGVO in alle Lebenslagen.
Eine Anmerkung habe ich aber: Es ist mitnichten so, dass ich zwangsläufig eine Einwilligung brauche, bzw. diese der einzige Erlaubnistatbestand ist. Der Artikel 6 „Rechtmäßigkeit“ sieht noch weitere Erlaubnistatbestände vor, von denen „Vertragsverhältnis“ und „berechtigtes Interesse“ durchaus in der Fotografie Anwendung finden können. Gerade letzteres kann man meiner Auffassung nach im Bereich der Konzertfotografie für eine Legitimation von Fotos durch akkreditierte Fotografen (nicht Pressevertreter) mit Publikum heranziehen (berechtigtes Interesse des Künstlers und Veranstalters). In der erforderliche Interessenabwägung kann man dann auch das KUG mittelbar berücksichtigen. Das ist aber eine Krücke, welxhe überhaupt nicht notwendig wäre, würde der deutsche Gesetzgeber seine Hausaufgaben machen.
Richtig paradox wird es, wenn ein beispielsweise schwedischer Fotograf ein Konzert in Deutschland mit überwiegend Deutschem Publikum fotografiert. Da in Schweden von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht wurde und laut dem zugehörigen Erwägungsgrund 153 das Land des Verarbeiters relevant ist, darf der schwedische Fotograf Publikumsfotos anfertigen und veröffentlichen, der heimische Fotograf jedoch nicht (bzw. ggf. nur über die „Krücke“)
Hallo und herzlichen Dank für die weiteren Informationen zu diesem unübersichtlichen Thema. Das Beispiel mit dem schwedischen Fotografen der in Deutschland das Publikum fotografiert ist bezeichnend für den Unsinn, den unsere Regierung zuläßt. Es würde doch eine einfach Klarstellung ausreichen, um hier für Rechtssicherheit zu Sorgen. Mir fehlen so langsam die Worte.
Als ein großes Problem sehe ich die Rechtsunsicherheit, da wird sich das ein oder andere Gericht mit befassen müssen und bekanntermaßen urteilen die ja unterschiedlich. Bis der BGH hier ein Urteil gefällt hat, wird es also noch reichlich dauern.
Bei der Konzertfotografie sehe ich auch nicht unbedingt Probleme, weil die Veranstalter bestimmt fix reagieren werden und ihr AGB in diesem Punkt ändern werden, zumindest für die akkreditierten Fotografen. Anders wird das natürlich bei den ganzen „Handyknipsern“ die dann einfach in die Menge halten und abdrücken. Da wird es so sein, das doch Anwaltskanzleien geben wird, die sich auf dem Weg zum Monsterumsatz sehen.
Auf jeden Fall sollte jedes Shooting nur noch mit Model-Release Vertrag gemacht werden in Verbindung mit dem Stoßgebet, das unter bestimmten Bedingung keine ins Bild läuft.
Die schwedische Regierung muss mann dann mal loben, schnell wie sie waren, das sehe ich als wirklichen Wettbewerbsvorteil der nordländischen Fotografen an….